Schadensersatz: Stundensätze der Fachwerkstätten sind zu fordern

Ein Geschädigter, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf bei seiner Forderung die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt in Ansatz bringen.

Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten repräsentiert als statistische ermittelte Rechengröße nicht den zu Wiederherstellung erforderlich Betrag.


Der Bundesgerichtshof gab dem Geschädigten Recht.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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