Ein Geschädigter, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf bei seiner Forderung die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt in Ansatz bringen.
Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten repräsentiert als statistische ermittelte Rechengröße nicht den zu Wiederherstellung erforderlich Betrag.
Der Bundesgerichtshof gab dem Geschädigten Recht.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/29) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de
Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten repräsentiert als statistische ermittelte Rechengröße nicht den zu Wiederherstellung erforderlich Betrag.
Der Bundesgerichtshof gab dem Geschädigten Recht.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de