Schadensersatz: Kleine Beulen in der Karosserie

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Technische Neuerungen ermöglichen es heute, kleine Beulen mit einer speziellen Ausbeultechnik kostengünstig zu beseitigen.

Wählt ein Geschädigte eine Werkstatt aus, die diese Reparaturmethode anbietet, lässt aber seinen Wagen mit der herkömmlichen Ausbeulungsmethode mit anschließender Lackierung wieder in Stand setzen, so hat er keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Denn auch ein Geschädigter hat eine Schadensminderungspflicht.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Klage des Geschädigten zurück!


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/45) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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