Schadenersatz: Rückstufungsschaden bei Quotelung

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Zwei Parteien waren in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die gesamtschuldnerische Haftung wurde auf 50 Prozent festgelegt. Der Geschädigte forderte gerichtlich die Festsetzung der 50-prozentigen Ersatzleistung des Schädigers auf alle entstandenen Schäden.

Der Schädiger haftet, auch wenn er nur anteiliger Schadensverursacher war, auch für den Rückstufungsschaden bezüglich der Vollkasko-Rückstufung ebenfalls mit 50 Prozent des Geschädigten, da dieser seine Kasko-Versicherung  in Anspruch genommen hat.

Der Bundesgerichtshof gab den Ansichten des Geschädigten Recht.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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