Schadenersatz: Nutzungsausfall für Vorführwagen

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Bei einem Unfall wurde ein Vorführwagen eines Autohauses beschädigt. Der Versicherer des unfallverursachenden Kfz weigerte sich, dem Autohaus eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen, da eine gewerbliche Nutzung vorlag.

Das Amtsgericht München stellte eindeutig klar, dass eine Nutzungsausfallentschädigung auch bei einem Vorführwagen gezahlte werden muss. Denn dieser sei für den Reparaturzeitraum tatsächlich nicht nutzbar.

Der Haftpflichtversicherer wurde zum Schadenersatz verurteilt.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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