Sachversicherung: Treuwidrige Beanstandungen nach erteilter Freigabe des VR (Neues VVG)

Erteilt der Versicherer (VR) nach Einreichung eines Kostenvoranschlages die Reparaturfreigabe an den Versicherten (VN), so kann der VR im nachhinein die Übernahme dieser Kosten nicht verweigern, wenn die Rechnung nur unwesentlich vom Kostenvoranschlag abweicht.

Weiterhin hatte der VR in diesem Falle durch seinen Regulierer dem VN eine 50-prozentige Schadenübernahme zugesichert, an die sich der VR im nachhinein nicht mehr halten wollte. Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Köln handelt der VR in solchen Fällen treuwidrig und ist keinesfalls dazu befugt, nach einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis die Leistungsübernahme in der zugesagten Höhe zu verweigern.

Das LG Köln gab der Klage des VN Recht und verurteilte den VR zur Leistung.


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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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