Fünf Jahre nach Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit Einmalbeitrag und sofort beginnender Rentenzahlung, beantragte die VN erst die Auszahlung der Garantierenten in einer Summe und wollte kurze Zeit später den Vertrag kündigen - der VR wies zurück.
Während der Rentenbezugszeit ist ein Kündigungsrecht ausgeschlossen, dies verstößt nicht gegen gesetzliche Grundlagen, bekräftigte auch das Oberlandesgericht Koblenz.
Die Klage der VN wurde zurückgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/24) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Während der Rentenbezugszeit ist ein Kündigungsrecht ausgeschlossen, dies verstößt nicht gegen gesetzliche Grundlagen, bekräftigte auch das Oberlandesgericht Koblenz.
Die Klage der VN wurde zurückgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/24) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert