Rentenversicherung: Kein Kündigungsrecht während Rentenbezug

Fünf Jahre nach Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit Einmalbeitrag und sofort beginnender Rentenzahlung, beantragte eine Kundin erst die Auszahlung der Garantierenten in einer Summe und wollte kurze Zeit später den Vertrag kündigen. Das wies das Versicherungsunternehmen allerdings zurück. Das Argument: Während der Rentenbezugszeit ist ein Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dies verstößt nach Ansicht des Oberlandesgericht Koblenz auch nicht gegen gesetzliche Vorgaben.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserenVersicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon:0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1.Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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