Hat der VN einen Monat vor Antritt der geplanten Flugreise einen Unfall und erleidet ein Schädel-Hirntrauma, so kann er aufgrund der Schwere der Verletzung nicht damit rechnen, bis zum Reiseantritt wieder gesund zu sein.
Wenn der VN jedoch an eine rechtzeitige Genesung glaubt, kann dies zu seinen Lasten ausgelegt werde.Die Reiserücktrittskostenversicherung gibt dem VN nicht das Recht, ein solches Risiko in Kauf zu nehmen. Der VN muss sich genauso umsichtig verhalten wie ein Nichtversicherter.
Der Antrag des VN wegen Reiserücktrittskostenerstattung wurde vom Amtsgericht München zu Recht zurückgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/47) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild:© Gerd Altmann/
Wenn der VN jedoch an eine rechtzeitige Genesung glaubt, kann dies zu seinen Lasten ausgelegt werde.Die Reiserücktrittskostenversicherung gibt dem VN nicht das Recht, ein solches Risiko in Kauf zu nehmen. Der VN muss sich genauso umsichtig verhalten wie ein Nichtversicherter.
Der Antrag des VN wegen Reiserücktrittskostenerstattung wurde vom Amtsgericht München zu Recht zurückgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/47) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): versicherungsmagazin.de