Hat der Versicherungsnehmer einen Monat vor Antritt der geplanten Flugreise einen Unfall und erleidet hierbei ein Schädel-Hirn-Trauma, kann er aufgrund der Schwere der Verletzung nicht damit rechnen, bis zum Reiseantritt wieder gesund zu sein. Glaubt der Betroffene jedoch an eine rechtzeitige Genesung, kann dies zu seinen Lasten ausgelegt werden. Das entschied das Amtsgericht München. Die Reiserücktrittskostenversicherung gibt dem Versicherungsnehmer nicht das Recht, ein solches Risiko in Kauf zu nehmen. Sein Antrag auf Reiserücktrittskostenerstattung wurde damit zurückgewiesen
Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
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Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
Autor(en): Versicherungsmagazin