Reisekranken: Bei längerer Reise Versicherungsschutz ausgeschlossen? (BGH)

740px 535px
Ein VN erkrankte kurz nach Reiseantritt und verstarb später im Krankenhaus. Die Erben forderten danach die fälligen Kosten beim VR ein, der diese verweigerte. Begründung: In der Reise-Kranken bestünde prinzipiell keine Deckung, wenn eine Reisedauer länger als sechs Wochen geplant sei.

Der BGH jedoch stellte klar, wenn der Versicherungsfall in den ersten sechs Wochen einer Reise eintritt, spielt es keine Rolle, ob die Reise länger geplant war oder nicht. Der VR bietet 6 Wochen Absicherung und der muss er auch nachkommen.

Der Klage der Hinterbliebenen auf Leistung wurde in vollem Unfang stattgegeben!


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/42) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen. (Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.) Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

Alle Recht News