Rechtsschutzversicherung: Keine Deckung bei Vorvertraglichkeit

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Der Versicherungsnehmer begehrte Rechtsschutz bei seinem Versicherer. Grund war die Anfechtung der Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft im Hinblick auf falsche Abrechnungen des Hausverwalters.

Zur Begründung des Anspruches führte der Versicherungsnehmer an, dass der Verwalter bereits seit langem die Abrechnungen falsch vornehme.

Der Versicherer prüfte den Fall und ermittelte, dass die Abrechnungen bereits vor Beginn des Rechtsschutzvertrages immer in gleicher Weise falsch berechnet wurden. Daraufhin lehnte er die Kostenübernahme ab.

Auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München liegt hier eine Vorvertraglichkeit vor, die zur Leistungsverweigerung führt.

Die Klage des Versicherungsnehmers blieb vor dem OLG erfolglos.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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