Rechtsschutz: Verstoß gegen Wettbewerbsrichtlinien (OLG Bamberg)

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Hat der VR eine Klausel in einem Rechtsschutzvertrag eingefügt, welche den VN bei Wahl eines vom VR empfohlenen Rechtsanwaltes nicht in eine ungünstige Schadenfreiheitsklasse stuft, ist diese nach § 307 BGB unwirksam.


Der VR verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen die geltenden Wettbewerbsrichtlinien.

Die Unterlassungsklage des Rechtsanwaltes hatte vor dem OLG Erfolg!

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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