Hat der VR eine Klausel in einem Rechtsschutzvertrag eingefügt, welche den VN bei Wahl eines vom VR empfohlenen Rechtsanwaltes nicht in eine ungünstige Schadenfreiheitsklasse stuft, ist diese nach § 307 BGB unwirksam.
Der VR verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen die geltenden Wettbewerbsrichtlinien.
Die Unterlassungsklage des Rechtsanwaltes hatte vor dem OLG Erfolg!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/41) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Zusätzlicher Service: EU-Vermittlerrichtlinie mit Praxislösungen, Beratungs- und Besprechungsprotokolle, haftungsminderndes Arbeiten mit richtigen Verträgen sowie eine individuelle Unternehmensberatung. Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der VR verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen die geltenden Wettbewerbsrichtlinien.
Die Unterlassungsklage des Rechtsanwaltes hatte vor dem OLG Erfolg!
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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert