Rechtsschutz-Versicherung: Deckungszusage schließt Regress aus (OLG Celle)

Erteilt der VR einem Prozessbevollmächtigten Deckungszusage für ein Folgeverfahren, mit der Kenntnis über die erstinstanzlichen Entscheidungsgründe, so kann der VR keinen Regressanspruch wegen erkennbarer Aussichtslosigkeit geltend machen.

Aufgrund dem geleisteten Schuldanerkenntnises sind die Gerichts- und Anwaltskosten vom VR zu tragen.
Das OLG Celle entschied hier zugunsten des Prozessbevollmächtigten!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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