Vermögensanlagen wie Rentenversicherungen, Genussscheine, Aktien oder entsprechende Fonds, sind im Sinne des § 3 Absatz 2 f ARB 94 ( Allgemeine Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen ) keine vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Spekulationsgeschäfte.
Aus diesen Gründen muss der abgelehnte Deckungsschutz des Versicherers für nicht rechtens erklärt werden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied hier zugunsten des Versicherungsnehmers.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/28) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Aus diesen Gründen muss der abgelehnte Deckungsschutz des Versicherers für nicht rechtens erklärt werden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied hier zugunsten des Versicherungsnehmers.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/28) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert