Wenn bei einem Verkehrsunfall oder nach Begehung einer Ordnungswidrigkeit der Fahrer des Fahrzeugs erst ermittelt wird, und kein Ermittlungsverfahren gegen den Versicherungsnehmer (VN) eröffnet wurde, ist der Versicherungsfall nicht eingetreten.
Der Versicherer haftet erst, wenn ein tatsächliches Verfahren gegen seinen VN läuft! So das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/39) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert