Rechtsschutz: Kaufrechtliche Angelegenheit im Mietrechtsschutz? (Neues VVG)

In diesem Falle klagte ein Versicherunsgnehmer (VN) gegen den Versicherer (VR), bei dem der Mieterverein einen Rechtsschutzvertrag für Mietstreitigkeiten unterhält.

Die vom VN gemietete Wohnung wurde in eine Eigentumswohnung umgewandelt und an einen Dritten verkauft. Der VN wollte sein Vorkaufsrecht im Gerichtsweg durchsetzen und der VR verweigerte die Kostenübernahme. Auch nach Ansicht des Gerichts, ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Vorkaufsrechte keine Streitigkeit aus einem Mietvertrag, sondern eine kaufrechtliche Angelegenheit.

Das Oberlandesgericht Köln bekräftigte die Ansichten des VR und wies die Klage ab.


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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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