In diesem Falle klagte ein Versicherunsgnehmer (VN) gegen den Versicherer (VR), bei dem der Mieterverein einen Rechtsschutzvertrag für Mietstreitigkeiten unterhält.
Die vom VN gemietete Wohnung wurde in eine Eigentumswohnung umgewandelt und an einen Dritten verkauft. Der VN wollte sein Vorkaufsrecht im Gerichtsweg durchsetzen und der VR verweigerte die Kostenübernahme. Auch nach Ansicht des Gerichts, ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Vorkaufsrechte keine Streitigkeit aus einem Mietvertrag, sondern eine kaufrechtliche Angelegenheit.
Das Oberlandesgericht Köln bekräftigte die Ansichten des VR und wies die Klage ab.
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/16) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de
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Das Oberlandesgericht Köln bekräftigte die Ansichten des VR und wies die Klage ab.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de