Rechtsschutz: Deckungsverweigerung bei Straf-Rechtsschutz (OLG Oldenburg)

Wird dem VN ein Verbrechen im Ermittlungsverfahren vorgeworfen - in diesem Fall: sexueller Missbrauch von Minderjährigen - so entfallen jegliche Forderungen des VN auf Deckung seiner Rechtsschutzversicherung!

Dies gilt auch dann noch, wenn der VN nur auf Grund einer fahrlässigen Rauschtat verurteilt wird.
Die Klage des VN auf Kostenübernahme wurde abgewiesen!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/30) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bild: © Gerd Altmann /

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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