Rechtsschutz: Darf ein Anwalt sich selbst vertreten?

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Der Kläger unterhielt eine Rechtschutzversicherung als Anwalt und hatte eine zivilrechtliche Streitigkeit mit einem Dritten.

Nachdem er sich selbst, als zugelassener Anwalt, im Gerichtsprozess vertreten hatte, lehnte der Rechtsschutz-Versicherer die Kostentragung seiner Rechtsanwaltsgebühren ab, da er keinen Anwalt zur Hilfe nahm und ihm deshalb kein erstattungspflichtiger Schaden entstand. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte den Versicherer zur Leistung, da es keinen Ausschluss für eigene Vertretung gibt.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/9) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen – Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: 
Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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