Klauseln in den Rechtsschutzbedingungen, die die so genannten Rechtsschutzfälle bei Effekten-Anschaffungen oder -Veräußerungen sowie die so genannte Prospekthaftung ausschließen, sind nach § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB unwirksam.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) wird einem Durchschnitts-Versicherungsnehmer nicht klar, welche Geschäfte bei den oben genannten Klauseln tatsächlich ausgeschlossen sind und was dann noch versichert bleibt. Der BGH untersagte den Versicherern allgemein diese Klauseln weiter zu verwenden und gleichfalls diese Ausschlüsse weiter als Ablehnungsgrund anzuführen.
Der BGH erklärte die Unwirksamkeit der obigen Ausschlussklauseln.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/25) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) wird einem Durchschnitts-Versicherungsnehmer nicht klar, welche Geschäfte bei den oben genannten Klauseln tatsächlich ausgeschlossen sind und was dann noch versichert bleibt. Der BGH untersagte den Versicherern allgemein diese Klauseln weiter zu verwenden und gleichfalls diese Ausschlüsse weiter als Ablehnungsgrund anzuführen.
Der BGH erklärte die Unwirksamkeit der obigen Ausschlussklauseln.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/25) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert