Vermögensanlagen, wie Rentenversicherungen, Genussscheine, Aktien oder entsprechende Fonds, sind im Sinne des § 3 Abs. 2 f ARB 94 ( Allgemeine Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen ) keine vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Spekulationsgeschäfte.Aus diesen Gründen muss der abgelehnte Deckungsschutz des Versicherers für nicht rechtens erklärt werden.
Das Oberlandesgricht Karlsruhe entschied hier zugunsten des Versicherten.
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/15) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de
Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das Oberlandesgricht Karlsruhe entschied hier zugunsten des Versicherten.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de