Rabattvereinbarungen der GKV gilt nicht für private Versicherer

Zwischen den Apothekerverbänden und gesetzlichen Krankenkassen wurden Rabattvereinbarungen für Medikamente geschlossen. Diese gelten aber nicht im Verhältnis zwischen privaten Krankenversicherern (PKV) und ihren Kunden. Aus diesem Grund muss jeder PKV-Versicherer seinem Versicherungsnehmer die vollen Medikamentenkosten erstatten, auch wenn aufgrund von Vereinbarungen mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ein niedrigerer Abgabepreis besteht. Damit entschieden die Richter des Oberlandesgerichts München in einem Streitfall für den Kunden und die Versicherungsgesellschaft musste zahlen.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserenVersicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon:0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1.Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Foto: Pixelio/Regina Kaute

Autor(en): Versicherungsmagazin

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