Private Berufsunfähigkeits-Renten von Selbstständigen unterliegen nicht dem Pfändungsschutz nach § 851c ZPO, wenn sie nur bis zu einem bestimmten Lebensalter vereinbart sind.
Nach dem Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge vom 26.März 2007, werden nur Ansprüche erfasst, die nach dem Willen des Gesetzgebers lebenslang in regelmäßigen Abständen erfolgen.
Das Oberlandesgericht Hamm versuchte hier den Pfändungsschutzrahmen der Altersvorsorge genauer zu definieren.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert