Wann genau ist der Versicherungsfall eingetreten? Diese Frage stellt sich, wenn bei einem Kfz-Unfall oder nachdem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, der Fahrer des Fahrzeugs erst ermittelt werden muss. Wenn kein Ermittlungsverfahren gegen den Versicherungsnehmer eröffnet wurde, ist der Versicherungsfall auch nicht eingetreten.
Der Versicherer haftet erst, wenn ein tatsächliches Verfahren gegen seinen Versicherungsnehmer läuft.
So lautete die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/12) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert