Wenn bei einem KFZ–Unfall oder nach Begehung einer Ordnungswidrigkeit der Fahrer des Fahrzeugs erst ermittelt wird und kein Ermittlungsverfahren gegen den Versicherungsnehmer (VN) eröffnet wurde, ist der Versicherungsfall auch nicht eingetreten.
Das Arbeitsgericht Hannover entschied, dass der Versicherer erst bei Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen den VN Deckung gewähren muss.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 3/45) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
Das Arbeitsgericht Hannover entschied, dass der Versicherer erst bei Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen den VN Deckung gewähren muss.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 3/45) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
Autor(en): versicherungsmagazin.de