In Zweifelsfällen hat der Versicherer das Recht, Schadensersatzforderungen Geschädigter zu begleichen, um weitere Ermittlungen oder einen Prozess zu vermeiden. Dabei handelt die Gesellschaft pflichtwidrig, wenn es sich um nachweisbar unbegründete Schadensersatzforderungen handelt. Unterlässt der Versicherer also eine sachgemäße Prüfung und zahlt die Forderungen "auf gut Glück", hat der Versicherungsnehmer das Recht, einer Zurückstufung infolge der Schadensregulierung zu widersprechen. Das entschied das Landgericht Düsseldorf. Im konkreten Fall fehlte es allerdings an den nötigen Beweisen und der Versicherungsnehmer verlor.
Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserenVersicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon:0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1.Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
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Autor(en): Versicherungsmagazin