In Zweifelsfällen hat der Versicherer das Recht, Schadenersatzforderungen Geschädigter aus der Kfz-Haftpflicht zu begleichen, um weitere Ermittlungen oder einen Prozess zu vermeiden.
Lediglich bei nachweisbar unbegründeten Schadensersatzforderungen handelt der Versicherer in solchen Fällen pflichtwidrig.
Unterlässt das Versicherungsunternehmen jedoch eine sachgemäße Prüfung und zahlt Forderungen auf gut Glück, hat der Versicherungsnehmer das Recht, einer Zurückstufung, infolge der entstandenen Regulierung zu widersprechen.
Das Landgericht Düsseldorf entschied jedoch auf Grund mangelnder Beweise seitens des Versicherungsnehmers zu Gunsten des Versicherers.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 01/04) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert