Nicht bei jedem Verkehrsvergehen greift die Rechtsschutz

Wird der Versicherungsnehmer wegen eines verkehrsrechtlichen Vergehens belangt, so hat er erst dann einen Anspruch auf Kostenübernahme seiner Verteidigung durch den Rechtsschutzversicherer, wenn er von den Ermittlungsbehörden als "Beschuldigter" behandelt wird. Hierzu bedarf es in der Regel eines konkreten Vorwurfs. Erst zu diesem Zeitpunkt ist nach Ansicht des Amtsgerichtes Viechtach der Versicherungsfall eingetreten.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/14) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

Alle Recht News