In diesem Fall, löste sich die Netzhaut des Versicherungsnehmers (VN) kurze Zeit nach einem Sturz. Der VN beantwortete die Nachfrage des Versicherers (VR) nach bestehenden Vorerkrankung mit "Nein".
Tatsächlich hatte der VN jedoch kurze Zeit vorher eine Star-Operation am betroffenen Auge, wodurch nicht auszuschließen war, dass die Netzhautablösung auch eventuelle Folge der OP gewesen sein könnte. Schon aufgrund der vorsätzlich falschen Antworten des VN nach Vorerkrankungen sindLeistungen ausgeschlossen.
Auch die Berufung des VN wurde vom Landgericht abgewiesen. Der Beschluss des Kammergerichts Berlin zählt.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/01) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Tatsächlich hatte der VN jedoch kurze Zeit vorher eine Star-Operation am betroffenen Auge, wodurch nicht auszuschließen war, dass die Netzhautablösung auch eventuelle Folge der OP gewesen sein könnte. Schon aufgrund der vorsätzlich falschen Antworten des VN nach Vorerkrankungen sindLeistungen ausgeschlossen.
Auch die Berufung des VN wurde vom Landgericht abgewiesen. Der Beschluss des Kammergerichts Berlin zählt.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/01) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert