Netzhautablösung - Unfallfolge?

In diesem Fall, löste sich die Netzhaut des Versicherungsnehmers (VN) kurze Zeit nach einem Sturz. Der VN beantwortete die Nachfrage des Versicherers (VR) nach bestehenden Vorerkrankung mit "Nein".

Tatsächlich hatte der VN jedoch kurze Zeit vorher eine Star-Operation am betroffenen Auge, wodurch nicht auszuschließen war, dass die Netzhautablösung auch eventuelle Folge der OP gewesen sein könnte. Schon aufgrund der vorsätzlich falschen Antworten des VN nach Vorerkrankungen sindLeistungen ausgeschlossen.

Auch die Berufung des VN wurde vom Landgericht abgewiesen. Der Beschluss des Kammergerichts Berlin zählt.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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