Mietwagenangebote müssen nicht eingeholt werden

Entgegen der bisherigen Rechtssprechung hat das Gericht einem unverschuldet geschädigten Autofahrer bei der Erstattung seiner Leihwagenkosten Recht gegeben. Obwohl sich der Anspruchsteller nicht nach günstigeren Leihwagenangeboten erkundigt hat und dem alleinigen Angebot der Mietwagenfirma vertraute, wurde der Versicherer verpflichtet dennoch die vollständigen Kosten zu übernehmen.

Die Klage des Geschädigten hatte vor dem Landgericht Aachen Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/44) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: Rudi.Lehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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