Mietminderung - Eintritt des Rechtsschutzfalls ?

Im Jahre 2005 minderte eine Mieterin Ihre Zahlungen um 20 Prozent wegen Schimmelbefalls in der streitgegenständlichen Wohnung. Die Ursache, war Ihrer Meinung nach, ein fehlerhafter Fassadenanstrich aus dem Jahre 1999. Der Vermieter bestritt diesen Vorwurf und wollte mit Hilfe seiner im Jahre 2000 abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung gegen seine Mieterin vorgehen. Der Versicherer (VR) lehnte den Versicherungsschutz ab, da der Grund der Streitigkeit schon im Jahre 1999, also vor Versicherungsabschluss, lag. Der Versicherungsnehmer (VN) verklagte daraufhin seinen VR und bekam Recht, denn nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) trat der Versicherungsfall, hier der Schimmelbefall durch Feuchtigkeit, erst Jahre nach dem vermeintlich fehlerhaften Anstrich zu Tage. Das AG verurteilte den VR zur Kostenübernahme der Streitigkeiten!


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/34) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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