Immer wieder kommt es vor, dass Versicherer Anforderungen oder Kündigungen des Maklers mit der Begründung, die erteilte Vollmacht sei zu alt und deshalb nicht mehr gültig, nicht anerkennen wollen.
In diesem Fall zogen die Betroffenen gegen den Versicherer vor Gericht, welches ausdrücklich darlegte, dass Vollmachten ihre Gültigkeit besitzen, solange Sie nicht vom Versicherungsnehmer entzogen werden.
Leider ließ es der Versicherer nicht zu einem ausführlichen Urteil kommen und akzeptierte die Ansprüche ohne Verurteilung.
Das Amtsgericht Köln stärkte in diesem Anerkenntnisbeschluss eindeutig die Versicherungsnehmer- und Maklerrechte.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/07) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert