Der Versicherer (VR) überließ dem Makler Antragsformulare für Kfz-Versicherungen, auf denen der Makler mit seiner Unterschrift eine vorläufige Deckung erteilen kann, um danach an die VN Doppelkarten auszugeben.
Bestätigt nun der VR dem Makler durch eine Policierung mehrfach den Beginn gemäß des erteilten vorläufigen Deckungsbeginn, so hat der VR das Risiko für den vorläufigen Deckungsschutz zu tragen, da es dem Makler in dem Glauben lies, dass dieser für solche Zusagen bevollmächtigt sei.
Der VR muss nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf für die vorläufige Deckung einstehen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/48) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit Rudi und Susanne Lehnert, zumindest telefonisch, abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Bestätigt nun der VR dem Makler durch eine Policierung mehrfach den Beginn gemäß des erteilten vorläufigen Deckungsbeginn, so hat der VR das Risiko für den vorläufigen Deckungsschutz zu tragen, da es dem Makler in dem Glauben lies, dass dieser für solche Zusagen bevollmächtigt sei.
Der VR muss nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf für die vorläufige Deckung einstehen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/48) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit Rudi und Susanne Lehnert, zumindest telefonisch, abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Autor(en): versicherungsmagazin.de