Grundsätzlich ist der VM rechtlich nicht dazu verpflichtet, seinem Kunden rechtliche und steuerliche Ratschläge zu erteilen. Tut er dies trotzdem, müssen seine Aussagen zu 100 Prozent richtig sein.
Des Weiteren muss der VM seine Kunden auch nicht über künftige Gesetze oder Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen informieren.
Der VN hatte gegen den VM beim OLG Koblenz in dritter Instanz keinen Erfolg!
Hinweis: Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung kann Deckung versagen.
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert