Maklerrecht: Maklervollmacht zu alt - ungültig ?

Immer wieder kommt es vor, dass Versicherer (VR) Anforderungen oder Kündigungen des Maklers nicht anerkennen wollen, mit der Begründung, die erteilte Vollmacht sei zu alt und deshalb nicht mehr gültig.

In diesem Fall zogen die Betroffenen gegen den VR vor Gericht, welches ausdrücklich darlegte, dass Vollmachten ihre Gültigkeit besitzen, solange Sie nicht vom Versicherungsnehmer (VN) entzogen werden.

Leider ließ es der VR nicht zu einem ausführlichen Urteil kommen und akzeptierte die Ansprüche ohne Verurteilung.

Das Amtsgericht Köln stärkte in diesem Anerkenntnisbeschluss eindeutig die VN- und Makler-Rechte.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/27) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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