Maklerrecht: KV-Beratung - Pflichterfüllung muss erwiesen sein

In diesem Fall wünschte der VN eine Reduzierung seines bestehenden KV-Schutzes inklusive Krankentagegeld (KTG), da er auswandern wollte. Nach beantragter KV-Umstellung und folglichem Ausschluss der KTG, war der VN über sechs Monate krank. Die Folge: Er forderte Schadensersatz von seinem Makler.

Der Makler konnte zwar keine einwandfreie Dokumentation der Beratung nachweisen, doch legte er dem Gericht in seiner Aussage schlüssig dar, dass er jeden Vertragsbestandteil mit Vor- und Nachteilen einer Reduzierung erläutert hatte. Ein Zeuge bestätigte diese Aussage zusätzlich. Der Aussage des VN, dass zu keinem Zeitpunkt über die KTG gesprochen wurde, schenkte das Gericht keinen Glauben mehr.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken sah die Pflichterfüllung des Maklers als erwiesen an und wies die Klage des VN ab.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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