In diesem Fall wünschte der VN eine Reduzierung seines bestehenden KV-Schutzes inklusive Krankentagegeld (KTG), da er auswandern wollte. Nach beantragter KV-Umstellung und folglichem Ausschluss der KTG, war der VN über sechs Monate krank. Die Folge: Er forderte Schadensersatz von seinem Makler.
Der Makler konnte zwar keine einwandfreie Dokumentation der Beratung nachweisen, doch legte er dem Gericht in seiner Aussage schlüssig dar, dass er jeden Vertragsbestandteil mit Vor- und Nachteilen einer Reduzierung erläutert hatte. Ein Zeuge bestätigte diese Aussage zusätzlich. Der Aussage des VN, dass zu keinem Zeitpunkt über die KTG gesprochen wurde, schenkte das Gericht keinen Glauben mehr.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken sah die Pflichterfüllung des Maklers als erwiesen an und wies die Klage des VN ab.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/48) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild:© Gerd Altmann/
Der Makler konnte zwar keine einwandfreie Dokumentation der Beratung nachweisen, doch legte er dem Gericht in seiner Aussage schlüssig dar, dass er jeden Vertragsbestandteil mit Vor- und Nachteilen einer Reduzierung erläutert hatte. Ein Zeuge bestätigte diese Aussage zusätzlich. Der Aussage des VN, dass zu keinem Zeitpunkt über die KTG gesprochen wurde, schenkte das Gericht keinen Glauben mehr.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken sah die Pflichterfüllung des Maklers als erwiesen an und wies die Klage des VN ab.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de