Maklerrecht: Courtage trotz gekündigter Courtagevereinbarung

Kündigt ein Versicherer (VR) einem Versicherungsmakler (VM) aufgrund mangelnder Produktion die Courtagevereinbarung, so erlischt jedoch die Zahlung von Bestandspflegecourtagen dadurch nicht.

Der VR ist verpflichtet solange Courtagen aus bestehenden Verträgen des VM zu zahlen, bis der Vertrag vom VN selbst gekündigt wird oder dieser eine anderweitige Betreuung wünscht. Die einzige Auswirkung einer gekündigten Courtagevereinbarung ist lediglich die Ablehnung des VR für Neugeschäft des VM. Selbst die Berufung des VR auf mangelnde Betreuungsleistungen des VM, verwehrt seinen Courtageanspruch nicht.


Der Klage des VM wurde vom Landgericht Hamburg Recht gegeben und der VR zur Courtagezahlung verurteilt.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/02) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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