Maklerrecht: Beweis der Pflichterfüllung

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In diesem Fall wünschte der Versicherungsnehmer eine Reduzierung seines bestehenden Krankenversicherungs-Schutzes inklusive Krankentagegeld (KTG), da er auswandern wollte. Nachdem die Krankenversicherung mit Ausschluss der KTG umgestellt worden war, erkrankte er über sechs Monate lang und forderte Schadenersatz von seinem Makler.

Der Makler konnte zwar keine einwandfreie Dokumentation der Beratung nachweisen, doch legte er dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in seiner Aussage schlüssig dar, dass er jeden Vertragsbestandteil mit Vor- und Nachteilen einer Reduzierung erläutert hatte. Auch ein Zeuge bestätigte die Aussage des Maklers.

Der Aussage des Versicherungsnehmers, dass zu keinem Zeitpunkt über die KTG gesprochen worden sei, schenkte das Gericht keinen Glauben mehr.

Das OLG sah die Pflichterfüllung des Maklers als erwiesen an und wies die Klage des Versicherungsnehmers ab.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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