Ein Versicherungsnehmer verklagte seinen Versicherungsmakler auf Schadensersatz wegen Falschberatung zu seinen Gesundheitsangaben bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Kunde hatte nämlich seine frühere Drogenabhängigkeit nicht angegeben. Er behauptete, der Makler sei hierüber informiert gewesen. Das bestritt dieser aber vehement. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied in diesem Fall, dass der Versicherungsnehmer zu beweisen hat, dass er auch bei wahrheitsgemäßer Angabe einen Versicherungsschutz erhalten hätte. Diesen Nachweis konnte er allerdings nicht erbringen und verlor die Klage.
Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
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Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
Autor(en): Versicherungsmagazin