Maklerhaftung: Beweislast des VN bei Schadensersatzforderung

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Der Versicherungsnehmer (VN) verklagte seinen Versicherungsmakler (VM) auf Schadensersatz wegen Falschberatung zu seinen Gesundheitsangaben bei Abschluss einer BU-Versicherung. Der VN gab seine frühere Drogenabhängigkeit nicht an und behauptete, dass der VM hierüber informiert war. Der VM wehrte sich hiergegen vehement.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hingegen forderte den VN auf, den Beweis zu erbringen, dass er auch bei wahrheitsgemäßer Angabe einen Versicherungsschutz erhalten hätte. Dieser Nachweis konnte nicht erbracht werden.

Der Klage des VN wurde als unbegründet abgewiesen.


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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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