Makler-/Vermittlerrecht: Versicherungsmakler als Vertreter des VR

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Grundsätzlich ist der Versicherungsmakler (VM) treuhänderischer Sachwalter des Versicherungsnehmers (VN), jedoch gibt es auch hier Ausnahmen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) sah in diesem Falle den VM als Vertreter des Versicherers (VR) an, da dieser, sowohl den Vertragsabschluss als auch Deklarationen und Individualvereinbarungen im Namen des VR mit dem VN getätigt hat.

Der VR muss sich somit die Handlungen des VM, als seinen Erfüllungsgehilfen, in vollem Umfang anrechnen lassen und dem VN Deckungsschutz gewähren.

Der BGH gab der Klage des Geschädigten Recht.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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