Leistungskürzung bei Alkoholeinfluss

740px 535px

Nach dem neuen VVG ist das frühere "Alles oder Nichts-Prinzip" gefallen. Hinsichtlich der nun anzuwendenden Leistungs-Quotelungen herrscht jedoch bislang keine rechtliche Klarheit.

In diesem Urteil entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass bei 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit und somit von 100-prozentigen Leistungskürzung auszugehen ist. Beim Versicherungsnehmer wurden 0,59 Promille nachgewiesen. Hierbei handle es sich um eine relative Fahruntüchtigkeit, so das Gericht.  Eine Leistungskürzung von 50 Prozent sei angemessen.

Nach Ansicht des OLG müssen besondere Umstände allerdings weiterhin berücksichtigt werden - hier schwere Erkrankungen in der Familie.  Deshalb ist eine pauschale Aussage nicht immer möglich. Einzelfallumstände können das Verschulden verringern oder erhöhen.

Der Versicherungsnehmer hatte vor dem OLG teilweise Erfolg, die vorherige 75-prozentige Kürzung des Versicherers wurde verringert.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/44) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus Mehrwertsteuer pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Zum Themenspecial "Kfz-Versicherung"

 

Alle Recht News