Lebenversicherung: Abtretung ohne VR-Kenntnis unwirksam

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In den Lebensversicherungsbedingungen sind die Abtretungsmöglichkeiten des Versicherungsnehmers (VN) in der Regel klar definiert. Unter anderem ist marktüblich vereinbart, dass eine Abtretung erst gültig ist, wenn der Versicherer (VR) auch davon Kenntnis hat.

Im vorliegenden Fall wurde jedoch der VR über die erfolgte Abtretung nicht informiert, aus diesem Grunde ist die Abtretung rechtlich ungültig.



Das Oberlandesgericht Brandenburg wies die Ansprüche aus Abtretung zurück. Diese Klausel hält rechtlich stand.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 01/01) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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