Lebensversicherung: Schadensersatz des VR bei Beitragsfreistellung

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Wandelt der Versicherer (VR) eine Lebensversicherung in eine prämienfreie Versicherung um, so trägt dieser die volle Beweislast dafür, was der Versicherungsnehmer (VN) tatsächlich im Einzelnen verlangte.

In diesem Fall beantragte der VN eine Beitragsaussetzung. Der VR stellte die bestehende Lebensversicherung prämienfrei.

Demnach ist der VR dem VN zu Schadensersatz verpflichtet, beziehungsweise hat den VN so zu stellen, als hätte der Vertrag nur eine kurzfristige Stundungsphase gehabt. Dies unterliegt der Annahme, dass der VR die Willenserklärung des VN richtig gedeutet hätte.

Der Klage des VN auf Widerherstellung des vollen Versicherungsschutzes vor dem OLG Hamm wurde stattgegeben!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/44) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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