Gibt der VN bei Antragsstellung einer Risikolebensversicherung eine längere Behandlung mit Bluthochdruck senkenden Mitteln nicht an, hat er einen gefahrerheblichen Umstand dem VR nicht angezeigt!
Gibt der VN in den Gesundheitsangaben lediglich eine Einstellungsuntersuchung für den Staatsdienst - „ohne Befund“ - an und verschweigt, dass er seit mehreren Jahren an Bluthochdruck leidet, so führt dies zur Leistungsfreiheit des VR, in diesem Fall nach dem eingetretenem Tod des VN.
Das OLG Düsseldorf lehnte die Klage der VN-Hinterbliebenen ab!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/07) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet. (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser
geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Gibt der VN in den Gesundheitsangaben lediglich eine Einstellungsuntersuchung für den Staatsdienst - „ohne Befund“ - an und verschweigt, dass er seit mehreren Jahren an Bluthochdruck leidet, so führt dies zur Leistungsfreiheit des VR, in diesem Fall nach dem eingetretenem Tod des VN.
Das OLG Düsseldorf lehnte die Klage der VN-Hinterbliebenen ab!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/07) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet. (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser
geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert