Lebensversicherung: Kapitalauszahlungen

Der Versicherungsnehmer (VN) hat durch die einmalige Zahlung einer bestimmten Versicherungssumme, mit Erhalt des Versicherungsscheins das Recht erworben, zu entscheiden, ob er sein angelegtes Kapital nach Vertragsende in Form eines Einmalbeitrages oder in monatlicher Rente erstattet bekommen will.

Lässt er sich jedoch nach Ende der Vertragslaufzeit sofort einen Einmalbetrag auszahlen, so hat der Versicherer (VR) durch die Auszahlung des zugesicherten Betrages sein Soll erfüllt - der VN hat ab diesem Zeitpunkt keinerlei Forderungsrechte mehr.


Da der VR die AGB-Bestimmungen eingehalten hat, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Klage des VN.


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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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