Der Versicherungsnehmer (VN) hat durch die einmalige Zahlung einer bestimmten Versicherungssumme, mit Erhalt des Versicherungsscheins das Recht erworben, zu entscheiden, ob er sein angelegtes Kapital nach Vertragsende in Form eines Einmalbeitrages oder in monatlicher Rente erstattet bekommen will.
Lässt er sich jedoch nach Ende der Vertragslaufzeit sofort einen Einmalbetrag auszahlen, so hat der Versicherer (VR) durch die Auszahlung des zugesicherten Betrages sein Soll erfüllt - der VN hat ab diesem Zeitpunkt keinerlei Forderungsrechte mehr.
Da der VR die AGB-Bestimmungen eingehalten hat, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Klage des VN.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/25) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Lässt er sich jedoch nach Ende der Vertragslaufzeit sofort einen Einmalbetrag auszahlen, so hat der Versicherer (VR) durch die Auszahlung des zugesicherten Betrages sein Soll erfüllt - der VN hat ab diesem Zeitpunkt keinerlei Forderungsrechte mehr.
Da der VR die AGB-Bestimmungen eingehalten hat, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Klage des VN.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/25) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert