Wenn in einem Lebensversicherungsvertrag ein unwiderrufliches Bezugsrecht für die Ehefrau eines Versicherungsnehmers (VN) bereits vier Jahre vor Eintritt der Insolvenz verankert wurde, so ist dieses Bezugsrecht gültig.
In einem späteren Insolvenzverfahren wollte ein Insolvenzverwalter dieses unwiderrufliche Bezugsrecht anfechten, um an die Geldbeträge nach dem Tod des VN zu kommen. Das Gericht stellte klar, dass nach Einräumung des Bezugsrechts die Insolvenz kein Recht zur Änderung gibt. Es sei denn, das Bezugsrecht wäre vorsätzlich im Hinblick auf eine bevorstehende Insolvenz verankert worden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellte klare Anforderungen an die Rechte des Insolvenzverwalters!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/45) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
In einem späteren Insolvenzverfahren wollte ein Insolvenzverwalter dieses unwiderrufliche Bezugsrecht anfechten, um an die Geldbeträge nach dem Tod des VN zu kommen. Das Gericht stellte klar, dass nach Einräumung des Bezugsrechts die Insolvenz kein Recht zur Änderung gibt. Es sei denn, das Bezugsrecht wäre vorsätzlich im Hinblick auf eine bevorstehende Insolvenz verankert worden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellte klare Anforderungen an die Rechte des Insolvenzverwalters!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/45) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).
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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert