In diesem Falle verklagte der Insolvenzverwalter des VN den VR, da dieser nach Vertragskündigung den zustehenden Rückkaufswert an den VN auszahlte.
Der VR bestritt diese Forderung, da er von dem laufenden Insolvenzverfahren keine Kenntnis hatte.
Entgegen der Auffassung des Insolvenzverwalters gehört es nach Ansicht des BGH nicht zur Prüfungspflicht des VR, vor Auszahlungen etwaiger Leistungen die Insolvenzdatei im Internet zu prüfen.
Der BGH wies das Bestreben des Insolvenzverwalters als unrechtmäßig zurück!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/02) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der VR bestritt diese Forderung, da er von dem laufenden Insolvenzverfahren keine Kenntnis hatte.
Entgegen der Auffassung des Insolvenzverwalters gehört es nach Ansicht des BGH nicht zur Prüfungspflicht des VR, vor Auszahlungen etwaiger Leistungen die Insolvenzdatei im Internet zu prüfen.
Der BGH wies das Bestreben des Insolvenzverwalters als unrechtmäßig zurück!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/02) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert