Wird im Antrag des VN unter der Rubrik "Bezugsrecht" die gesetzliche Erbfolge im Falle eines Todes angegeben, so sind allein diese gesetzlichen Erben bezugsberechtigt.
Eine testamentarische Festsetzung der Bezugsberechtigten hat in diesem Falle keine rechtliche Bedeutung mehr, da das Bezugsrecht eben zweifelsfrei nur die gesetzlichen Erben festgelegt hat.
Die testamentarischen Erben hatten mit ihrer Klage beim Oberlandesgericht Köln keinen Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/11) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild: © Gerd Altmann/
Eine testamentarische Festsetzung der Bezugsberechtigten hat in diesem Falle keine rechtliche Bedeutung mehr, da das Bezugsrecht eben zweifelsfrei nur die gesetzlichen Erben festgelegt hat.
Die testamentarischen Erben hatten mit ihrer Klage beim Oberlandesgericht Köln keinen Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/11) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): versicherungsmagazin.de