Leben: Auslegung des Bezugsrechts (OLG Köln)

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Wird im Antrag eines Versicherungsnehmers unter der Rubrik „Bezugsrecht“ die gesetzliche Erbfolge im Falle eines Todes angegeben, sind ausschließlich die gesetzlichen Erben bezugsberechtigt.

Eine testamentarische Festsetzung der Bezugsberechtigten hat in diesem Falle keinerlei rechtliche Bedeutung mehr, da das Bezugsrecht eben zweifelsfrei nur die gesetzlichen Erben festgelegt hat.

Die testamentarischen Erben hatten mit ihrer Klage vor dem Oberlandesgericht Köln keinen Erfolg!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/26) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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