Landgericht: Ein Frostwächter reicht nicht zum Gebäudeschutz im Winter

Ein so genannter Frostwächter soll ein Gebäude bei längerer Abwesenheit im Winter vor Frostschäden schützen. Durch dessen Einsatz wird auf ein Minimum vorbeugend geheizt. Doch in dem Fall, den das Landgericht Bonn zu entscheiden hatte, entwickelte sich die Lage etwas anders als erwartet. Die Versicherungsnehmer waren für sieben Woche in den Urlaub gefahren. In dieser Zeit schaute ihre Tochter zwei bis drei Mal pro Wochen nach dem Haus. Der dort installierte Frostwächter fiel jedoch aus und es kam zu erheblichen Frostschäden im ganzen Gebäude.

Nach Auffassung des Gerichts reicht eine solche Installation zur Vorbeugung vor Schäden nicht aus. Denn die geringe Temperatur, auf die das Gebäude aufgeheizt wird, lässt bei Defekt das Haus zu schnell auskühlen. Die Richter sahen hierin eine Obliegenheitsverletzung des versicherten Paares. Die Versicherungsgesellschaft musste den Schaden nicht begleichen.

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Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1.Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Foto: Pixelio

Autor(en): Versicherungsmagazin

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